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Nach der Gründung

Unterstützungsangebot für Gegründete und junge Unternehmen

Nach der Gründung

 

Der Lotsendienst als gefördertes Projekt ist eine reine Vorgründungsberatung. Mit der vollzogenen Gründung kann man nicht weiter über den Lotsendienst gefördert werden.


Selbstverständlich stehen wir als WInTO GmbH auch weiterhin für Ihre Fragen zur Verfügung und suchen nach Lösungsmöglichkeiten in unserem Rahmen, ggf. auch durch Unterstützung unserer Netzwerkpartner im Rahmen des Gründerbegleitnetzwerks.

Unterstützungsmöglichkeiten NACH der Gründung

Sollte als Selbstständiger weiterer Beratungsbedarf bestehen, gibt es die Möglichkeit, dies über eine BAFA-Nachgründungsförderung begleiten zu lassen. Über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) können Existenzgründer in den ersten zwei Jahren nach der Gründung einen Zuschuss von bis zu 3.200 Euro (80 % des Beratungshonorars) erhalten.

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Mit diesem Förderprogramm unterstützt das MWAE Existenzgründer mit bestandener Meisterprüfung (oder gleichwertigem) mit einem Zuschuss in Höhe von  für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk.

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Allein in Westbrandenburg stehen jährlich mindestens 400 Handwerksunternehmen zur Übergabe an. Das Land Brandenburg hat diesen Bedarf erkannt und die Antragsvoraussetzung für die Meistergründungsprämie entsprechend angepasst. Handwerksmeisterinnen und -meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können seit Herbst 2020 eine erhöhte einmalige Meistergründungsprämie von bis zu 19.000 Euro erhalten. Auch Meister, die ihren Meisterabschluss vor mehr als drei Jahren bestanden haben, können die Prämie für ihr Gründungsvorhaben nun beantragen.
Es gibt eine Basisförderung in Höhe von 12.000 Euro für die Gründer und einen weiteren Zuschuss für alle, die zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schaffen. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme noch einmal. Wichtig: der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn stellen gestellt werden. Die Meistergründungsprämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.

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Ihre Ansprechpartnerin

Claudia Traut

Gründerberatung / Lotsendienst
Sprechzeiten:
individuell nach telefonischer Terminvereinbarung